Als Architektin und Mitglied der Architektenkammer von Gran Canaria bin ich für alle spanischen Gerichte und das spanische Finanzamt als Bausachverständige zugelassen.
In Deutschland liegt die Auswahl eines Sachverständigen für Auslandsimmobilien im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Die Gutachten erstelle ich für Sie je nach Wunsch
in deutscher oder spanischer Sprache. Meine Kompetenz fußt auf etwa 500 Immobilienschätzungen, die ich für Wohnungen, Gebäude, Grundstücke, Siedlungen
und Hotelkomplexe auf den Kanarischen Inseln erarbeitet habe, und auf meiner täglichen Arbeit als Architektin.
In diesem Rahmen biete ich für Immobilien auf allen Kanarischen Inseln Verkehrswertgutachten und Quick-Checks an:
Feststellung des Verkehrswertes von Immobilien und Grundstücken
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen, Ihren Nachlass regeln oder auch einfach nur wissen, wie hoch der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie ist? Mein Service
umfasst sowohl Privatgutachten als auch Schieds- und Gerichtsgutachten bezüglich der folgenden Werte:
- Aktueller Verkehrswert von Immobilien
- Aktueller Verkehrswert von Grundstücken
- Verkehrswert von Immobilien in der Vergangenheit
- Verkehrswert von Grundstücken in der Vergangenheit
- Verkehrswert von begonnenen Bauvorhaben
für Immobilien allen Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro und La Graciosa). Als Hilfestellung beim
Immobilienkauf biete ich neben umfangreichen Wertgutachten und Immobilienschätzungen auch Quick- Checks an.
Quick-Checks
Als unabhängige Sachverständige begutachte ich die Immobilie auf den Kanaren, die Sie in die engere Auswahl gezogen haben, vor Ort und informiere Sie in einem anschließenden Beratungsgespräch
über meine Einschätzung bezüglich Verkehrswert, Bauzustand und Legalität.
Auf Wunsch vertrete ich Sie darüber hinaus in verhandlungssicherem Spanisch und mit der nötigen Kenntnis der hiesigen Mentalität bei der Preisverhandlung.