Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Mein Service beinhaltet sowohl Privatgutachten als auch Schieds- und Gerichtsgutachten und umfasst:
- Professionelle Beweissicherung aufgetretener Baumängel
- Schätzung der Kosten für die Beseitigung von Baumängeln
- Bestandsaufnahmen
- Begutachtung von Bauqualität und -ausführung
für Immobilien auf allen Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro und La Graciosa).
Als Architektin und Mitglied der Architektenkammer von Gran Canaria bin ich für alle spanischen Gerichte und das spanische Finanzamt als Bausachverständige zugelassen.
In Deutschland liegt die Auswahl eines Sachverständigen für Auslandsimmobilien im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Das Gutachten erstelle ich für Sie wahlweise
in deutscher oder in spanischer Sprache.
Da die Mühlen des Gesetzes insbesondere in Spanien sehr langsam mahlen, ist eine außergerichtliche Einigung häufig schneller, preiswerter und effektiver als das Erstreiten eines gerichtlichen Urteils.
Aus diesem Grunde biete ich zusätzlich zur Begutachtung ein Troubleshooting zur Beilegung des Konflikts an. Dabei werden Fehler aufgespürt und bewertet, Zuständigkeiten ermittelt und faire
Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.